Fachartikel zur DIN 1988-100 bis 600

DIN 1988-100 bis 600 technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWi)

Europa wird nicht in einem Schritt zusammenwachsen. Das zeigt auch die DIN EN 806-2. Wie fast alle Teile dieser Normreihe, ist sie im Ergebnis nicht mehr, als ein erster Versuch die länderspezifischen Planungsregeln für Trinkwasserinstallationen zusammenzuführen. Zu unterschiedlich sind die über Jahrzehnte zusammen gewachsenen Regeln und die unterschiedlichen Ansprüche an die Sanitärtechnik. Somit bedürfte es der Ergänzungsnorm DIN 1988-200, um unsere nationalen Schutzziele, sowie die Anforderungen der nationalen Trinkwasserverordnung auch zukünftig berücksichtigen zu können.

Es wird immer dann nationale Ergänzungsnormen geben, wenn eine entsprechende europäische Norm fehlt oder durch die aktuelle Fassung das nationale Schutzniveau als nicht abgesichert bewertet wird. Die Nutzung an den einzelnen Entnahmestellen findet häufig nur wenige Minuten pro Tag statt. Unser Lebensmittel Nr. 1 unterliegt unter gewissen Umstanden auch einem gewissen Verfallsdatum. Gerade hier wird mit den neuen Regelwerken neben der Versorgungssicherheit auch der Erhalt der Trinkwassergute als ein wichtiges Schutzziel erhoben. Es ist von einer fach- und bedarfsgerechten Planung ebenso abhängig wie von einer baulichen Rahmenbedingung und schließlich von dem bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage. Die Anforderungen an die Trinkwasserinstallationen werden mit Ablösung der alten DIN 1988 spätestens ab August 2012 dennoch nicht gänzlich neu definiert. Wesentlich sind nur die Neuregelungen, welche das Schutzziel Trinkwassergute betreffen.

Zwischenfazit

Nach einer europäischen Norm und einer Nationalergänzungsnorm ist festzustellen, dass bei Planung, Installation, Betrieb und Wartung alle Forderungen einzuhalten sind. Um nicht den Überblick zu verlieren, gilt es daher auch in Zukunft, die richtigen Inhalte aus diesen Normen und Richtlinien herauszufiltern. „Das haben wir schon immer so gemacht“ ist nicht mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik gleichzusetzen. Für alle Beteiligten rund um die Trinkwasserinstallation wird die Weiterbildung und Vermittlung von Kenntnissen des Regelwerkes immer wichtiger werden.

DIN 1988-100 Schutz des Trinkwasser und Einhaltung der Trinkwassergüte

Der Teil 100 „Schutz des Trinkwassers – Erhaltung der Trinkwassergüte“ der Rechtsnorm DIN 1988, technische Regeln fur Trinkwasserinstallation, ist im August 2011 erschienen. Die Norm enthalt Planungs- und Ausführungshilfen, die nicht in die neue DIN EN 1717 „Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigung in Trinkwasserinstallationen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen“ übertragen werden dürfte. Durch Einhaltung der Forderung, gerade aus dem Teil 100, wird gewährleistet, dass die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Bestimmungen an die Trinkwassergute, an jeder Stelle der Trinkwasserinstallation erfüllt werden. Unter anderem enthalt dieser Teil der Norm folgende Anforderungen:

  • Schutz vor möglichen Verunreinigungen erdverlegter Trinkwasserleitungen, z. Bsp. durch Rohrbrüche
  • seitlicher Abstand zur Trinkwasserleitung zu Entwasserungsleitung 0,2 Meter 7
  • Trinkwasserleitungen unterhalb von Schmutzwasserleitungen mussen in einem Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter verlegt werden
  • Eine Liste von Beispielen von Sicherungseinrichtungen fur den häuslichen und nicht häuslichen Bereich

Stagnation von Trinkwasser

Eine Stagnation in der Trinkwasserinstallation kann zu einer Beeinträchtigung führen. Unter Beeinträchtigung versteht man die Veränderungen der Trinkwassergute. Führt die Veränderung der Trinkwassergute zu einer Schädigung spricht man von einer Gefährdung. Lange Standzeiten können nicht immer vermieden werden, jedoch sind entsprechende Maßnahmen zu veranlassen, um die Veränderung der Trinkwassergute zu minimieren.

Identisch zum kalten Trinkwasser sind auch bei der Trinkwassererwarmung die hygienischen Anforderungen einzuhalten. Die Ergänzungsnorm ist nur in Zusammenhang mit der DIN EN 1717 anzuwenden.

DIN 1988-300 Ermittlung der Rohrdurchmesser

Das neue differenzierte Berechnungsverfahren ist fur samtliche Gebäudearten anzuwenden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es eine Ausnahme fur die Kalt- und Wärmwasserverbrauchsleitungen. Diese können nach der Methode in DIN 806-3 bestimmt werden, sofern ein ausreichender Versorgungsdruck sichergestellt und die Hygiene nachgewiesen ist. Ziel dieser Norm soll es sein, bei reduzierter Spitzenbelastung und kleinstmöglichen Innendurchmesser den Mindestdurchfluss an allen Verbrauchsstellen sicherzustellen.

  • Absenkung der Spitzenvolumenströme (besonders in Schulen stark reduziert),
  • Es wurde zur besseren Erfassung der Spitzenbelastung die Nutzeinheit eingeführt.

Dies ergibt einen neuen Gleichzeitigkeitsansatz im endsträngigen Bereich. Für die Berechnung der Rohrdurchmesser sind die herstellerspezifischen Daten zu verwenden.

  • Installationen einer Ringleitung in der Stockwerksverteilung von Nutzungseinheiten müssen nach dem differenzierten Rechengang ausgelegt werden. Es wird ein modifizierter Rechengang fur die Berechnung von Zirkulationsanlagen eingeführt um in allen Teilstrecken, die minimal möglichen Leitungsinhalte auf mindestens 55 Grad Celsius zu halten.

Die DIN 1988-400 existiert nicht.

DIN 1988-500 Druckerhöhungsanlagen mit drehzahlgeregelten Pumpen

Die Druckerhöhungsanlagen nach DIN 1988-500 mit drehzahlgeregelten Pumpen erhöhen die hygienischen und planerischen Anforderungen. Bei drehzahlgeregelten Pumpen können Druckbehälter auf der Vor- und Enddruckseite entfallen.

  • In Druckerhöhungsanlagen muss mindestens eine redundante Pumpe vorgesehen werden, welche bei Ausfall der Betriebspumpe den Durchfluss zu 100 % abdeckt. Es ist vorgeschrieben, dass in Anlagen mit mehr als einer Pumpe innerhalb von 24 Stunden ein zyklischer Betriebswechsel vollautomatisch erfolgen muss und die Reservepumpe dabei eingeschlossen ist. Dies verhindert eine mögliche Stagnation. Diese Forderung gilt fur alle Gebäude, mit Ausnahme von Kleinobjekten wie z. Bsp. Wochenendhauser. Der Aufstellraum für eine Druckerhöhungsanlage soll frostfrei, gut durchlüftet und abschließbar sein und keinem anderen Nutzungszweck unterliegen.
  • Vor der Inbetriebnahme der Druckerhöhungsanlage ist die Betriebsbereitschaft dem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen zu melden. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die Anschlussbedingungen eingehalten worden sind. Inspektionen der Druckerhöhungsanlagen sind in regelmäßigen Abständen von 6 Monaten durchzuführen.

DIN 1988 Teil 600 Trinkwasserinstallation in Verbindung mit Feuerlösch- und

Brandschutzanlagen

Um möglicherweise Trinkwasserinstallationen auch in Kombination mit Feuerlösch- un Brandschutzanlagen betreiben zu können, wurde die DIN 1988-600 erarbeitet. Diese ist fur die Planung Bau, Betrieb, Änderung und Instandhaltung der Trinkwasserinstallation von der Hausanschlussstelle bis zur Löschwasserübergabestelle an di Feuerlösch- und Brandschutzanlage erarbeitet worden. Ebenfalls gilt die Norm für Über- und Unterflurhydranten auf Grundstucken im Anschluss an die Trinkwasserinstallation Mit der Veröffentlichung im Dezember 2010 gelten unter anderem folgende Anforderungen

  • Für die Bereitstellung von Löschwasser ist in jedem Fall die Genehmigung des zuständigen Wasserversorgungsunternehmens einzuholen.
  • Mit der Löschwasserübergabestation wurde die Schnittstelle zwischen der Übergabe der Trinkwasserinstallation und der Löschanlage neu definiert. Bei der Planung und Auslegung ist unbedingt darauf zu achten, dass alle Anschlussteile ausreichend mit Trinkwasser durchströmt werden. Die Dimensionierung der Anschlussleitung hat dabei nach dem Spitzenvolumenstrom des Trinkwassers zu erfolgen. Bei Löschwasserentnahme darf die Fließgeschwindigkeit hier maximal 5 Meter pro Sekunde betragen. Die Länge der maximalen Einzelzuleitung darf 10 DN nicht überschreiten. Das Volumen dieser Einzelzuleitung darf nicht größer sein, als 1,5 Liter. Ansonsten sind automatische Spüleinrichtungen vorzusehen. Wichtig ist außerdem, dass die Löschwasserübergabestation möglichst in der Nähe der Wasserzähleranlage liegt und nicht in Räumen untergebracht ist, in denen es zu einer Überflutung kommen kann. Um eine geeignete Übergabestation zu bestimmen ist eine Risikobewertung nach Tabelle 1 der DIN 1988-600 erforderlich. In den Zuleitungen zu Brandschutzanlagen sind Armaturen zu verwenden, deren Beschaffenheit zu keiner Beeintrachtigung der Brandschutzeinrichtung führen darf. Absperreinrichtungen in der gemeinsamen Versorgungsleitung müssen gegen unbefugtes Schließen gesichert und gekennzeichnet sein. Leitungen aus nichtmetallischen Werkstoffen oder brennbaren Materialien sind nicht zugelassen oder sie müssen gegen Brandeinwirkungen gesichert sein.
  • In der Zuleitung zur Löschwasserübergabestation sind keine Armaturen einzubauen. Einzige Ausnahme sind Steinfängern mit einer Maschenweite von > 1,0 Millimeter. Hydranten dürfen nur installiert werden, wenn der Trinkwasserspitzenvolumenstrom größer ist, als der Löschwasservolumenstrom.
  • Wandhydranten nach Typ S sind so zu planen, dass alle Wandhydranten und Stockwerksleitungen über eine gemeinsame Steigleitung versorgt werden.
  • Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, die unmittelbar an die Trinkwasserinstallation angeschlossen werden, dürfen nicht zusätzlich mit einer Fremdeinspeisung versehen werden.
  • Für Trinkwasserinstallationen, die in Kombination mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen stehen besteht kein Bestandsschutz mehr, wenn Anforderung der aktuellen Trinkwasserverordnung nicht eingehalten werden. Auch fur die Planung, Errichtung und den Betrieb von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen ist weiterhin die DIN 14462 „Löschwassereinrichtung – Planung und Einbau von Wandhydrantenanlagen und Löschwasserleitungen“ heranzuziehen. Alle Ergänzungsnormen gelten in Verbindung der Normreihe DIN EN 806.

Installation Typ A (geschlossenes System), hier die Planung, Bauteile, Apparate und Baustoffe.

Diese Teilnorm enthalt Festlegungen zur Berücksichtigung nationaler Gesetze un Verordnungen. Desweiteren wurden die Bestandteile der DIN 1988 Teil 2, DIN 198 Teil 5 und DIN 1988 Teil 7 übernommen und dem aktuellen Stand der Technik angepasst.

Die in der DIN EN 806 bislang keine Berücksichtigung gefunden haben. Die Norm enthalt folgende Bestimmungen:

  • Hinsichtlich der Betriebstemperatur wird gefordert, dass höchstens 30 Sekunden nach der vollständigen Öffnung einer beliebigen Entnahmestelle, die Temperatur des kalten Wassers 25 Grad Celsius nicht übersteigen darf. Weiterhin muss innerhalb dieser Zeitspanne die Warmwassertemperatur mindestens 55 Grad Celsius erreichen. Eine Ausnahmeregelung gilt fur Trinkwassererwärmer mit sehr hohen Austauschraten und fur die dezentrale Trinkwassererwärmung (Durchlauferhitzer).
  • Bauteile wie z. Bsp. Rohrleitungen, sind so zu lagern und zu transportieren, dass eine Verschmutzung der inneren Oberfläche vermieden wird. Die Transportvorschriften sowie die Lageranweisungen der Hersteller sind einzuhalten.
  • Für Gebäude mit erhöhten Anforderungen an die Hygiene, wie z. Bsp. Betriebe der Lebensmittelherstellung oder Alten– und Pflegeheime, ist ein Raumbuch mit allen beteiligten Personen (Bauherr, Fachplaner, Anlagenbauer der Trinkwasserinstallation) zu erstellen. Im Raumbuch sind alle Räume mit ihren Nutzungsbeschreibungen, Ausstattungsteilen und dem erforderlichen Umfang der Trinkwasserinstallation entsprechend aufzulisten. Dies ist eine sehr wichtige Grundlage für den späteren Gebäudebetrieb, sowie fur künftige Kostenschatzungen, Vergaben oder Abrechnungen. Für Gebäude mit erhöhten Anforderungen ist ein Hygieneplan zu erstellen. Hier müssen Angaben und Hinweise fur erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Vorgehensweise bei Störfallen enthalten sein. Bezüglich der mikrobiologischen Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung, müssen innerhalb der Trinkwasserinstallation Einrichtungen zur fachgerechten Probenahme vorhanden sein. Probenahmearmaturen sollten abflammbar und ausnahmslos zu desinfizieren sein.
  • Zur Vermeidung von Stagnation wird die 3-Liter-Regel aufgefuhrt. Diese besagt, dass bei Rohrleitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt zwischen dem Ausgang des Trinkwassererwarmers und entferntester Entnahmestelle eine Zirkulation oder alternativ eine selbstregelnde Begleitheizung vorzusehen ist.
  • Bei Inanspruchnahme einer Zirkulation ist diese bis unmittelbar vor thermostatischen Mischern oder/und vor den Wohnungswasserzähler zu planen.
  • Es besteht die Forderung, dass der Trinkwassererwarmer mindestens eine Temperatur von 60 Grad Celsius einhalten muss und dass zirkulierende System um höchstens 5 Kelvin abfallen darf, d. h. auf Minimum 55 Grad Celsius an jeder Stelle im System.
  • Die Wärmeabgabe von Warmwasserleitungen und Armaturen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Dabei ist auch die aktuelle Energiesparverordnung zu beachten. Dammschichtmaterialien sind entsprechend umzurechnen.

© 2018 Michael Reichmann
Sachverständiger für Trinkwasserhygiene
zertifiziert nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
DFLW zertifizierter Sachkundiger für
Gefährdungsanalysen § 16 Abs. 7 TrinkwV
Probenehmer nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
TÜV – Trinkwasser Fachkraft nach VDI 6023
VDI Referent Technik 602

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