DVGW-Arbeitsblatt W 316:2018-04
“Qualifikationsanforderungen an Fachunternehmen für Planung, Bau, Instandsetzung und Verbesserung von Trinkwasserbehältern; Fachinhalte”
Dieses Arbeitsblatt wurde vom Projektkreis “W 316” im Technischen Komitee “Wasserspeicherung” erarbeitet. Durch ein System zur Prüfung von Unternehmen zur Planung, Neubau und Instandsetzung von Trinkwasserbehältern soll erreicht werden, dass auf diesem Gebiet fachgerechte Arbeit geleistet wird. Die Erhaltung der Trinkwasserbeschaffenheit in chemischer, physikalischer und mikrobiologischer Hinsicht hat innerhalb eines Wasserversorgungssystems entscheidende Bedeutung. In diesem System übernimmt die Wasserspeicherung eine wichtige Funktion.
Die regelgerechte Instandhaltung der Wasserbehälter ist Grundlage fur eine einwandfreie Wasserqualität und einen störungsfreien Betrieb. Die Wasserversorgungsunternehmen können den ihnen, insbesondere in der Trinkwasserverordnung und der DIN 2000 gestellten Aufgaben sowie den im DVGW-Arbeitsblatt W 1000 vorgegebenen Strukturen nur gerecht werden, wenn bei Instandsetzungsarbeiten Mitarbeiter oder Unternehmen eingesetzt werden, die über die erforderlichen Qualifikationen verfugen. Im Folgenden werden die dem Stand der Technik angepassten Qualifikationsanforderungen und Qualifikationskriterien an Fachunternehmen/ Planungsbüros festgelegt, die im Bereich Planung, Bau und Instandsetzung von Trinkwasserbehältern tätig sind.
Dieses Arbeitsblatt ersetzt die DVGW-Arbeitsblatter W 316-1:2004-03 und W 316- 2:2004-03. Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Es ist also sicherzustellen:
Es ist immer ein bestimmungsgemäßer Betrieb sicherzustellen!
Ungesicherte Verbindungen zu anderen Wassern sind unter keinen Umstanden zulässig. Andere Wasser können sein: Löschwasseranlagen, Regenwassernutzungsanlage aber auch Heizungsanlagen. Andere Wasser sind mindestens durch Sicherungseinrichtungen der DIN EN 1717 abzusichern. Bei Betriebsunterbrechung oder Wiederinbetriebnahme wird ein Wasseraustausch innerhalb von 72 Stunden durch eine normale Nutzung gefordert. Ist abzusehen, dass dies durch eine normale Nutzung nicht sichergestellt werden kann, sind manuelle oder technische Losungen umzusetzen. Rechte fur sauberes Trinkwasser bringen auch Pflichten mit sich. Insbesondere was die Nutzung von Trinkwasserinstallationen betrifft.
Die nachfolgende Tabelle des Umweltbundesamtes (UBA) beschreibt, was bei einer Betriebsunterbrechung zu tun ist.
Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung des Wasserversorgungsunternehmens (EVU) endet in der Regel an der Wasseruhr. Nach der Wasseruhr geht die Verantwortung nach Trinkwasserverordnung an den Unternehmer oder sonstigen Inhaber (UsI) über. Der UsI ist in der Regel der Eigentümer der Installation. Je nach Vertragen und Nutzung neben ihm auch der Nutzer, das heist bei Mietwohnungen bis in den Privatbereich des Mieters, also bis zur Entnahmestelle. Zusammengefasst ist der UsI vollumfänglich verantwortlich fur die Qualität und Unbedenklichkeit des Trinkwassers aus seiner Trinkwasserinstallation.
Zur Erhaltung der Qualität hat der UsI Inspektionen, Wartungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen seiner Trinkwasserinstallation durchzuführen oder durchfuhren zu lassen. Die zuvor genannten Punkte sind nur von geschultem Fachpersonal durchzuführen. Geschultes Fachpersonal sind zum einem Betriebe, welche beim Wasserversorger registriert und eingetragen sind und eine Hygieneschulung nach DIN 6023 vorweisen können. Zeitintervalle fur Inspektionen und Wartungen sind in DIN EN 806 im Teil 5 ausführlich aufgelistet und beschrieben. Hinzu kommen noch die Herstellerangaben.
Was jeder einzelne tun kann, um die Trinkwasserhygiene in seinem Haushalt zu verbessern
Zwar ist der UsI fur die Bereitstellung von hygienisch einwandfreiem Trinkwasser verantwortlich, allerdings ist der Bewohner fur die Wartung und Pflege der Entnahmestellen, sprich Armaturen, verantwortlich. Hierzu gehört u.a. die regelmäßige Kontrolle und ggf. Reinigung bzw. Austausch des Strahlreglers. Dieser Strahlregler, auch „Luftsprudler“ oder „Perlator“ genannt, kann unter Umstanden je nach Härtegrad des Wassers, mehr oder weniger stark verkalken. Hierbei empfiehlt es sich, diesen regelmäßig auszutauschen und gegebenenfalls in einem Essigbad von Kalk zu befreien. Bei hartnackigen Verschmutzungen sollte dieser gegen einen neuen ausgetauscht werden.
Grundsätzliches
Man sollte das Wasser so lange laufen lassen, bis es wirklich kalt / frisch aus dem Wasserhahn kommt. Nur so kann man sicher sein, dass man kein (über Nacht) abgestandenes Wasser trinkt. (Wassersparfüchse können das anfängliche Wasser z.B. zum Blumen gießen verwenden.)
Die regelmäßige Wasserentnahme ist eine wichtige Aufgabe jedes Nutzers. Auch in Abwesenheit sollte der regelmäßige Wasseraustausch erfolgen. D.h. die Person, welche die Blumen gießt, sollte dies mit dem Leitungswasser machen und auch alle weiteren Entnahmestellen gründlich spülen.
Sparen Sie nicht mit Kaltwasser, denn davon haben Sie genug zur Verfügung. Bei abgestandenem Wasser besteht die Gefahr von Verkeimung und sonstiger Anreicherung mit z.B. Abbauprodukten von Leitungsmaterial.
Wer Wasser spart, hofft, dass er damit auch Geld spart?
Die Einhaltung der Anforderungen der TrinkwV an das Trinkwasser – auch die Anforderungen an die Konzentration von Legionellen im Warmwasser, können nur dann nachhaltig erreicht werden, wenn Betreiber und Bewohner Ihre Pflichten und Verantwortung ernst nehmen.
Wichtig ist fur Bewohner, dass Sie innerhalb Ihrer Wohnung den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasserinstallation gewährleisten und auf keinen Fall durch ein ausschließlich auf Wassersparen ausgelegtes Entnahmeverhalten das Trinkwasser negativ beeinflussen.
Jeder Einzelne bezahlt fur die Verwendung von täglich 121 Litern Trinkwasser im Durchschnitt 103 € pro Jahr oder 28 Cent am Tag. Fur 28 Cent bekommt man in der Regel noch nicht einmal eine Flasche Mineralwasser, wohl aber 121 Liter Trinkwasser frei Haus (Stand 2013).
© 2018 Michael Reichmann
Sachverständiger für Trinkwasserhygiene
zertifiziert nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
DFLW zertifizierter Sachkundiger für
Gefährdungsanalysen § 16 Abs. 7 TrinkwV
Probenehmer nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
TÜV – Trinkwasser Fachkraft nach VDI 6023
VDI Referent Technik 602