Fachartikel zur DIN EN 806 1-5

DIN EN 806 1-5 technische Regeln für Trinkwasserinstallation

Hierbei handelt es sich um eine deutsche Übernahme einer europäischen Norm. Europäischen Normen müssen, wenn sie übernommen werden, unverändert von ihren Mitgliedern übernommen werden. Diese europäische Norm besteht aus fünf Teilen und wurde schrittweise eingeführt. Jeder Teil einer europäischen Norm kann nationale Ergänzungsnormen oder nationale Ergänzungsregeln enthalten.

Die DIN EN 806 Teil 1 – 5 regelt die Zuständigkeiten und Aufgaben für Planung, Bau und Betrieb. Sie ist Handwerkszeug fur Planer, Installateure, Wasserversorgungsunternehmen und Betreiber. Es werden sämtliche Begriffe von Trinkwasser bis hin zu grafischen Symbolen und Kurzzeichen abgebildet. Betroffen ist die Trinkwasserinstallation innerhalb von Gebäuden und fur bestimmte Anwendungen auch außerhalb von Gebäuden, aber immer innerhalb von Grundstucken. Der Anwendungsbereich endet an den freien Auslaufen an der Trinkwasserinstallation. Ziel der Norm im Allgemeinen ist, dass:

  • Eine Verschlechterung der Trinkwasserqualiät innerhalb der Installation vermieden

wird.

  • Der erforderliche Durchfluss und Druck an den Entnahmestellen und an den Anschlussstellen fur die Apparate vorhanden ist.
  • Die Installation fur die Zeit ihrer kalkulierten Lebensdauer die Gesundheit nicht gefährdet und keinen Sachschaden verursacht.
  • Das Trinkwasser die Normen fur die physikalische, chemische und mikrobiologische Wasserbeschaffenheit an den Entnahmestellen erfüllt.
  • Die Installation den funktionalen Anforderungen wahrend der gesamten Lebensdauer entspricht.
  • Gerausche auf ein vertretbares Mas minimiert werden.
  • Eine Verunreinigung des Trinkwassers aus der öffentlichen Wasserversorgung, Verschwendung, Verluste und Missbrauch vermieden wird.

Die DIN EN 806 Teil 2 beschäftigt sich überwiegend mit der Planung. Die Planung bezieht sich uneingeschränkt auf Wasser einer öffentlichen Versorgung oder einer private Einzel- oder Eigentrinkwasserversorgung. Auch sind nationale oder regionale Vorschriften oder Anforderungen zu beachten. In der Norm wird unter Punkt 3.2.1.

„Allgemeines“ von A-I beschrieben, wie eine Trinkwasserinstallation zu planen ist. Die 3 wichtigsten Punkte sind:

  • Wasserverschwendung, übermasiger Gebrauch, Missbrauch und Verunreinigungen vermeiden
  • Stagnierendes Wasser vermeiden
  • keine Gefahr oder Unannehmlichkeiten fur Personen oder Haustiere gegeben ist

Betriebstemperatur

30 Sekunden nach dem vollen Offnen einer Entnahmestelle soll die Wassertemperatur nicht über 25 Grad Celsius fur Kaltwasser übersteigen und sollte nicht weniger als 60 Grad Celsius fur Warmwasser betragen. Im Hinblick auf die Hygiene im Trinkwasser ist dies wohl der wichtigste Punkt, welchen es zu beachten gilt. Fur die Verteilung von kaltem Trinkwasser dürfen am Ende einer langen Leitung keine Entnahmestellen mit geringem und seltenem Gebrauch eingebaut werden. Kaltwasserleitungen dürfen nicht zusammen mit warmgehenden Rohren in einem Schacht oder Kanal verlegt werden. Bei der Verteilung von erwärmten Trinkwasser sind die nationalen oder örtlichen Vorschriften zur Verhinderung des Wachstums von Legionellen einzuhalten. Bei Großanlagen mit Zirkulationsleitungen darf die Temperaturdifferenz zwischen Trinkwassererwarmer und Rücklauf maximal 5 Kelvin betragen.

Entnahmearmaturen und Mischbatterien

Bei der Verwendung von mechanischen Mischbatterien besteht Verbrühungsgefahr. Zentralthermostate bzw. zentrale thermostatische Mischventile dürfen nicht zur gleichzeitigen Versorgung mehrerer Entnahmestellen eingesetzt werden.

Vermeidung von Verbrühungen

Anlagen von erwarmtem Trinkwasser sind so zu gestalten, dass ein Verbrühungsrisiko gering gehalten wird. An anderer Stelle sind die Hygiene-Anforderungen beschrieben. An Entnahmestellen mit besonderer Beachtung der Auslauftemperaturen wie Krankenhauser, Kindergarten, Altenheime usw. sollen zur Verminderung des Verbrühungsrisikos thermostatische Mischventile oder Armaturen mit Begrenzung der oberen Temperatur eingesetzt werden. Empfohlen wird eine höchste Temperatur von 43 Grad Celsius. Bei Duschanlagen in Kindergarten und Pflegeheimen sollte sichergestellt werden, dass die Temperatur 38 Grad Celsius nicht übersteigen kann.

WW-Betriebstemperaturen

  • Betriebstemperaturen 60 Grad Celsius bei Grosanlagen
  • Betriebstemperaturen nicht unter 50 Grad Celsius bei Kleinanlagen
  • Vorwarmstufen > 400 Liter einmal taglich auf 60 Grad Celsius bei Grosanlagen
  • Vorwarmstufen < 400 Liter und bei Kleinanlagen bleibt dem Betreiber überlassen, ob er einmal täglich auf 60 Grad Celsius aufheizt – aus hygienischen Gründen ist dies jedoch empfehlenswert

3

Zum Zwecke der thermischen Desinfektion sollte bei Warmwassersystemen die Möglichkeit bestehen auch in den entferntesten Entnahmestellen 70 Grad Celsius zu erreichen.

Einsatz von Schläuchen

Flexible Schlauche dürfen verwendet werden, wenn sie fur die zu erwartenden Betriebsbedingungen ausgelegt werden. In Strömungsrichtung ist unmittelbar vor dem Schlauchanschluss eine Absperrarmatur einzubauen. Die maximale Schlauchlange sollte nicht mehr als 2 Meter betragen.

Absperrbereiche

Verbrauchs- und Verteilungsleitungen müssen absperr- und entleerbar sein. Stockwerksleitungen und jede abgeschlossene Wohnung müssen separat absperrbar sein. Ebenso ist an jedem Apparateanschluss eine Absperrarmatur vorzusehen.

Kombinierte Trinkwasser- und Feuerlöschanlagen

Die Verantwortung unterliegt den Planern, Errichtern und Betreibern. Es sind baurechtliche Vorschriften und Auflagen zu beachten und das Wasserversorgungsunternehmen zur Beurteilung der Anlage mit einzubeziehen. In jedem Fall muss darauf geachtet werden, dass stagnierendes Wasser und Verunreinigungen des Trinkwassers verhindert werden.

Zugelassene Werkstoff

In der Norm ist eine Liste mit verschiedenen Werkstoffen angehängt. Die Verwendung von unterschiedlichen Werkstoffen ist regional verschieden. Auskunft erteilt das regionale Wasserversorgungsunternehmen. Regional bedingt kann es vorkommen, dass das Trinkwasser behandelt werden muss. Besonders zu erwähnen ist hier die Enthärtung der Ionentauscher – sprich: Enthartungsanlage. Die Natriumkonzentration darf einen Wert von 200 mg/Liter nicht überschreiten. Dieser Grenzwert ist auch in der Trinkwasserverordnung festgelegt.

Im Teil 3 wird die Berechnung der Rohrinnendurchmesser beschrieben. Dem Planer steht es frei, ob er ein vereinfachtes Verfahren zur Bestimmung der Rohrinnendurchmesser oder eine differenzierte Berechnung wählt. Das vereinfachte Verfahren ist fur alle Gebäude anwendbar, welche nicht überdurchschnittlich gros sind. Somit ist dies für den größten Teil aller Gebäude fur Kalt- und Warmwasserleitungen gleichermaßen anwendbar. Die Zirkulation unterliegt anderen hydraulischen Gesetzmäßigkeiten und kann nicht mit dieser Methode bemessen werden. Die zulässige Fließgeschwindigkeit liegt in der Regel bei 2 Metern pro Sekunde. Das Maximum fur Einzelzuleitungen betragt 4 Meter pro Sekunde.

Der Teil 4 dieser Norm ist auf Neuinstallation, Umbau und Reparaturen anwendbar. Es werden Behälter, Befestigungen, Schallschutz, Leitungsverlegung, Entnahmearmaturen, aber auch Kennzeichnung und Aufzeichnung der Lageanordnung von Rohrleitungen beschrieben. Die Kombination von unterschiedlichen Rohrmaterialien für 4 Rohrleitungen sollte unter allen Umstanden, unter anderem aus Gründen der Korrosion, beachtet werden. In diesem Fall spricht man von einer Fließregel.

Inbetriebnahme

Zur Inbetriebnahme gehört neben der Befüllung auch die hydrostatische Druckprüfung von Installationen innerhalb von Gebäuden. Es ist auf mögliche Gefahren durch hohen Gas- oder Luftdruck im System zu achten. Die Warm- oder Kaltwasserinstallationen dürfen nur mit Trinkwasser befüllt werden, das keine Partikel > 150 μ enthalt. Es gibt unterschiedliche Prüfverfahren, die in jedem Fall zu dokumentieren sind. Nach der Drückprufung ist die Trinkwasserinstallation möglichst bald ( max. 7 Tage) in Betrieb zu nehmen. Kalte und erwärmte Trinkwasserleitungen müssen getrennt voneinander gespült werden. Befüllte, aber noch nicht in Betrieb genommene Anlagen sind in regelmäßigen Abständen von bis zu 7 Tagen zu spülen. Die Mindest-Fliesgeschwindigkeit beim Spülen einer Installation muss 2 Meter pro Sekunde betragen. Das Wasser im System soll wahrend des Spulens mindestens 20 Mal ausgetauscht werden. Nach dem Spülen muss eine Probe genommen und einer bakteriologischen Untersuchung unterzogen werden. Dies bringt Sicherheit fur den Installateur und den zukünftigen Betreiber. Sollte die Trinkwasserinstallation trotz sorgfältiger Errichtung kontaminiert sein, so ist die gesamte Anlage entsprechend dem Regelwerk zu desinfizieren und erneut bakteriologisch zu untersuchen. Die vollständige Aufzeichnung ist dem Eigentumer des Gebäudes zu übergeben. Im Anhang B dieses Teil 4 befindet sich noch die Berechnung und Kompensation von Warmewirkung auf die Rohrleitung von Metall- und Kunststoffrohren.

Der Teil 5 beschreibt den Betrieb und die Wartung. Der Punkt 4 „Allgemeines“ beschreibt wie die Anlage betrieben und gewartet werden sollen. Häufig ist festzustellen, dass der Punkt 5 „Dokumentation“ nicht ordnungsgemas erfullt wird.

© 2018 Michael Reichmann
Sachverständiger für Trinkwasserhygiene
zertifiziert nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
DFLW zertifizierter Sachkundiger für
Gefährdungsanalysen § 16 Abs. 7 TrinkwV
Probenehmer nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
TÜV – Trinkwasser Fachkraft nach VDI 6023
VDI Referent Technik 602

X