Tipps für Betreiber

Tipps für Bewohner und Betreiber einer Trinkwasserinstallation

  • Vermeiden Sie Stagnationen (Standzeit des Trinkwasser in der Rohrleitung) Nach Angaben des Umweltbundesamtes ist Trinkwasser, welches langer als 4 Stunden in metallischen Rohren verweilt hat, nicht mehr zur Verarbeitung von Babynahrung oder Speisen und Getränken geeignet. Lassen Sie das Trinkwasser ablaufen bis es kühl aus der Leitung kommt. Sorgen Sie bei Entnahmestellen in Räumen, die Sie selten nutzen (Gästezimmer, Kellerdusche, Gaste-WC, o.a.) dafür, dass mindestens ein bis zweimal pro Woche ein gründlicher Wasseraustausch erfolgt und lassen Sie das Wasser 30 Sekunden ablaufen.
  • Nehmen Sie selbst keine Eingriffe in Ihrem Trinkwassersystem vor! Denken Sie daran: Auch der Anschluss von wasserführenden Haushaltsgeraten bedeutet einen Eingriff in die Trinkwasseranlage! Vermeiden Sie mechanische Belastungen an Trinkwasserleitungen, wie das Anhängen von Kleidung oder ähnlichem an Wasserleitungen.
  • Achten Sie darauf, ob Strahlregler / Perlatoren verschmutz oder verkalkt sind.
  • Achten Sie darauf, dass aus Ihre Kaltwasserleitung nach 30 Sekunden kein lauwarmes Wasser ( > 25°C) austritt.
  • Achten Sie darauf, dass die Wassertemperatur nicht lauwarm bleibt (es sollten mindestens 55°C erreicht werden.

Damit sich das Wissen um die Hygiene im Bereich Trinkwasser schnell verbreitet, wurden für die Richtlinie VDI/DVGW 6023 Schulungen mit unterschiedlichen Qualifikatione festgelegt.

Kategorie A für Planer, Verantwortliche, Richter, Prüfer, Sachverständige

Kategorie B Ausführende, Instandhalter

Kategorie C Nutzer, technische Betreuer einer Trinkwasserinstallation, Hausmeister

Der Inhalt der einzelnen Schulungskategorien ist personengebunden. Es reicht nich aus, wenn nur ein Monteur die Schulung fur die Kategorie B nachweisen kann. Grundsätzlich ist hier anzuführen, dass alle Beteiligten entsprechend ihrer Qualifikation geschult sind Beim zuständigen Wasserversorgungsunternehmen können eingetragene Firmen erfragt werden. Jedes Wasserversorgungsunternehmen bestimmt selbst, welche Qualifikation fur die Eintragung notwendig ist.

© 2018 Michael Reichmann
Sachverständiger für Trinkwasserhygiene
zertifiziert nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
DFLW zertifizierter Sachkundiger für
Gefährdungsanalysen § 16 Abs. 7 TrinkwV
Probenehmer nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
TÜV – Trinkwasser Fachkraft nach VDI 6023
VDI Referent Technik 602

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