DIN EN 1717 „Schutz des Trinkwassers“
Vollstandig ausgesprochen: Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasserinstallationen und allgemeinen Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen.
Als europäische Norm hat sie die DIN 1988 Teil 4 ersetzt und beinhaltet die DIN 1988-100 als nationale Ergänzungsnorm. Ziel dieser ist das Trinkwasser vor Verunreinigungen zu schützen. In der EN 1717 ist das Buchstabensystem des französischen Vorbilds übernommen worden. So definiert die EN 1717 acht Familien mit jeweils diversen Typen.
Das Buchstabensystem nach Familien und Typen ermöglicht ein eindeutige Zuordnung. Es gibt 23 Sicherungseinrichtungen, wobei der Großteil der bisher in Deutschland bekannten ubernommen wurde. Lediglich die Rohrtrennereinbauart 3, die Rohrschleife und Rohrbelufter, Bauform D und E existieren in der EN 1717 nicht mehr.
Merke! Jede unzureichende oder nicht ordnungsgemäße Wartung einer Trinkwasserinstallation einschließlich der Sicherungseinrichtung zum Schutz gegen Rückfließen und Rückdrücken kann eine Beeinträchtigung der Wasserbeschaffenheit hervorrufen. Eine regelmäßige Wartung der Sicherungseinrichtung muss daher durchgeführt werden. Ihre ordnungsgemäße Funktion ist regelmäßig in Übereinstimmung mit nationalen und regionalen Bestimmungen zu überprüfen.
Allgemeine Bemerkungen
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Rückfließen kann durch Rücksaugen oder Rückdrucken stattfinden. Die Voraussetzung für ein Zustandekommen einer Verunreinigung ist, wenn die Möglichkeit der Vermischung von Trinkwasser und einem anderen verunreinigtem Fluid besteht. Eine Verunreinigung besteht, wenn noch ein Druckunterschied an beliebiger Stelle an der Trinkwasserinstallation stattfindet, der eine Umkehr der bestimmungsgemäßen Fließrichtung verursacht. Um eine Verunreinigung zu vermeiden, ist zunächst die Flüssigkeitskategorie und die Absicherungseinrichtung zu bestimmen. Im Zweifelsfalle ist immer das höchste Risiko anzunehmen.
In der DIN 1717 ist das Wort Beeinträchtigung nicht zu finden. In der Ergänzungsnorm DIN 1988-100 wird die Beeinträchtigung mit Veränderung der Trinkwassergute, die keine Gefährdung der Gesundheit bedeutet, beschrieben. Sieht man genau hin, erkennt man, dass man bei keiner Beeinträchtigung eine Gefährdung ausschließen kann. Wann eine Wasserveränderung eine Beeinträchtigung ist, und wann eine Gefährdung, hängt schließlich vom Nutzer ab.
Bestandsschutz
Auf juristischen Bestandsschutz kann man sich nicht berufen. Auch nicht, wenn man davon ausgeht, dass der vorhandene Anschluss zum Zeitpunkt der Installation gemäß den damals geltenden Regeln der Technik ausgeführt wurde. So sind Anforderungen der Trinkwasserqualität selbstverständlich in bestehenden Anlagen ebenso einzuhalten wie in den Neuanlagen. Wenn also von einer solchen bestandsgeschützten Installation eine Gefährdung fur Trinkwasserqualität ausgeht, kann man sich nicht mehr auf dessen Bestandsschutz berufen. Dieser wurde unter Umstanden nachteilige Auswirkungen auf das Trinkwasser zulassen.
Abstriche bei der Trinkwasserhygiene sind jedoch nicht akzeptabel. Die wichtigste und häufigste Absicherung wird wohl der Einbau eines Systemtrenners zur Heizungsbefüllung sein. Bei der Befüllung einer Heizungsanlage kann durch Rücksaugen oder Rückdrucken Heizungswasser in das Trinkwassersystem eindringen. Dies gilt in jedem Fall
DIN EN 1717 – Einteilung der Flüssigkeitskategorien, die mit Trinkwasser in Berührung kommen oder kommen könnten
Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung durch die Anwesenheit einer oder mehrerer giftiger oder besonders giftiger Stoffe1) darstellt.
Kategorie 3
Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit einer oder mehrerer giftiger oder besonders giftiger Stoffe oder einer oder mehrerer radioaktiven, mutagenen oder kanzerogenen Substanzen darstellt.
Kategorie 4
Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit von mikrobiellen oder viruellen Erregern übertragbarer Krankheiten darstellt.
Kategorie 5
Kategorie 1 Wasser für den menschlichen Gebrauch, das direkt aus einer Trinkwasser-Installation entnommen wird. Flüssigkeit, die keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellt. Flüssigkeiten, die für den menschlichen Gebrauch geeignet sind, einschließlich Wasser aus einer Trinkwasser- Installation, das eine Veränderung in Geschmack, Geruch, Farbe oder Temperatur (Erwärmung oder Abkühlung) aufweisen kann.
Kategorie 2
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zu vermeiden. Heizungswasser entspricht normalerweise der Flüssigkeitskategorie 3. Sobald chemische Zusätze enthalten sind, ist Flüssigkeitskategorie 4 anzuwenden. In der alltäglichen Praxis sind immer wieder ungesicherte Gartenwasserhähne zu beobachten. Ein anderer Bereich sind Standrohre auf Baustellen, an denen häufig eine Vielzahl von ungesicherten Wasseranschlüssen anzutreffen sind. Selbstverstandlich gehören alle diese Anschlüsse entsprechend der Flüssigkeitskategorie abgesichert.
Zu guter Letzt ist die Wartung und Instandhaltung zu erwähnen, wie in der DIN 806-5 ausführlich beschrieben. Die besten Sicherheitseinrichtungen können nur wirken, wenn sie regelmäßig auf Funktion geprüft werden.
© 2018 Michael Reichmann
Sachverständiger für Trinkwasserhygiene
zertifiziert nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
DFLW zertifizierter Sachkundiger für
Gefährdungsanalysen § 16 Abs. 7 TrinkwV
Probenehmer nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
TÜV – Trinkwasser Fachkraft nach VDI 6023
VDI Referent Technik 602